Honorar
Bei Personen, die anonym bleiben möchten, wird nur gegen Vorkasse abgerechnet. Für Terminvergaben
außerhalb der regulären Öffnungszeiten (Mo-Fr. 10.00 - 18.00 Uhr) fällt ein Aufschlag von 50 % an.
Honorarkonditionen, die vor dem 01.01.2014 vereinbart wurden, bleiben hiervon unberührt.
Für jede psychologische Beratung, deren Kosten durch einen Leistungsträger übernommen werden soll, muss vom Versicherten im Vorwege ein Antrag bei der Kasse gestellt werden. Da ich kein Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen bin, muss in diesem Fall vorab geklärt werden, ob Ihre Krankenversicherung per Einzelentscheidung der Kostenrückerstattung zustimmt. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass die Kosten meiner Praxisleistungen unabhängig, ob eine Kostenrückerstattung durch einen Leistungsträger vorliegt oder nicht, von Ihnen übernommen werden müssen. Informationen zum Thema Kostenübernahme Weitere Informationen zum Thema Kostenübernahme über die Gesetzliche Krankenversicherung, der privaten Krankenversicherung sowie über die Beihilfe und dem Sozialamt, finden Sie bei der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). |